Neues aus der Franchise Branche!
Stellt eine Laufzeitregelung eine unangemessene Benachteiligung eines Franchisenehmers dar? Dieser Frage ist nun das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. nachgegangen. Hintergrund war ein Rechtsstreit, bei dem sich ein Franchisnehmer durch die automatische Verlängerung des Franchisevertrages um fünf Jahre, wenn dieser nicht 12 Monate vor Ablauf gekündigt wird, unangemessen benachteiligt fühlte. Das OLG entschied jedoch, dass ein Vertrag mit anfänglicher Laufzeit von zwei Jahren und anschließender automatischer Verlängerung ebenso rechtswirksam sei, wie eine Kündigungsfrist von 12 Monaten. Als Grund hierfür wurde unter anderem angebracht, dass beide Parteien schützenswerte Interessen hätten, denen durch lange Vertragslaufzeiten Rechnung getragen werde.
Eine interessante Marktstudie über die Entwicklung des Einzelhandles in der Franchise-Branche haben unsere Kollegen von Franchise Direkt veröffentlicht. Darin wird vor allem das beachtliche Wachstum der Branche sowie die zunehmende Expansion von Franchise-Einzelhändlern in den vergangenen Jahren deutlich. Als positive Beispiele werden unter anderem das skandinavische Unterwäsche-Label „Change Lingerie“ sowie „Das Futterhaus“ genannt. Den gesamten Report sowie weitere Infotmationen über die Chancen und Möglichkeiten des Einzelhandels, insbesondere im Franchising, finden Sie hier.
Gerne möchten wir diese Woche auf unser Franchise Event „McDATA für BuchhalterInnen hinweisen. Am 24.02.2016 ab 14:00 Uhr wird Ihnen der Franchiseverantwortliche von McDATA, Herr Olschewski, Rede und Antwort stehen und Ihnen das System vorstellen. Sehr gerne stehen wir Ihnen im Vorfeld für ein Telefonat, Ihre Fragen und eine individuelle Potentialanalyse zur Verfügung. Die Teilnahme ist unverbindlich und kostenfrei – für Getränke und Snacks ist selbstverständlich gesorgt.Das Team vom Franchise Business Club freut sich, Sie an diesem Tag bei uns im Besprechungsraum, auf der Dachterrasse oder in der Cup&Cino Lounge begrüßen zu dürfen.
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